Jedoch müssen Sie über eine Grundqualifikation nach § 20 SGB V verfügen und die jeweilige Zusatzqualifikation in den entsprechenden Verfahren haben. Erst dann ist es möglich, unser zertifiziertes Kurskonzept aus unseren Ausbildungsmodulen durch eine sogenannte Programmeinweisung zu nutzen. Ihr Vorteil: Sie nutzen ein fertiges Kurskonzept und müssen es nicht selbst ausarbeiten und einreichen. Weitere Infos finden Sie auf unserer Webseite unter den jeweiligen Ausbildungen.
Weitere Infos erhalten Sie direkt bei der ZPP, Telefon 0201 – 565 8290 oder sprechen Sie uns gerne an.