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Deutschland geht Waldbaden

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Zur Sommersonnenwende 21. Juni 2023

Gemeinsam mit anderen Menschen in Deutschland, möchten wir ein Zeichen setzen. Ein Zeichen dafür, wie wichtig das Ökosystem Wald für den Menschen ist und wie schonend wir jetzt und zukünftig mit ihm umgehen sollten. Der Wald erfüllt viele wichtige Funktionen wie die Reinigung der Luft, er kühlt sie, er ist Wasserspeicher, er produziert Sauerstoff und er schenkt dem Menschen Erholung, Entspannung und Regeneration. Er ist eine kostbare Ressource zum Krafttanken und Abschalten.

Wahrscheinlich war noch nie so klar wie jetzt, dass wir unsere Wälder brauchen. Deswegen möchten wir, die Anbieter von Kursen im Wald, als ein Teil der Wald-Community, den längsten Tag des Jahres, nämlich die Sommersonnenwende, zu einem Tag des Waldbadens an den unterschiedlichsten Waldplätzen in Deutschland machen.
Wir möchten für den Erhalt der Wälder sorgen und spenden deshalb die Erlöse aus dieser Veranstaltung an die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald.

Mehr zu Deutschland geht Waldbaden findest Du hier.

Du kannst ab einer Spende von € 25,00 dabei sein. Es wird bei der gemeinsamen Pause Fichtennadeltee und Kekse geben.

  • Treffpunkt: Tourist-Info St. Martin
  • Dauer: ca. 3 Stunden
  • Lauflänge: ca. 2-4 km
  • Anspruch: mittel
  • Konstitution: gut zu Fuß und beweglich

Bitte bring ein Sitzkissen mit, trage gute Schuhe, Insektenschutz bei Bedarf, evtl. Regenkleidung.

Termine

Jährlich Monatlich Liste / Listenansicht Rasterdarstellung
Juni 2023
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  • FÖRDERMÖGLICHKEITEN


    Uns ist sehr daran gelegen, jedem Menschen Bildung zugänglich zu machen. Deswegen bemühen wir uns, unseren Teilnehmern Bildungsfonds und andere Unterstützung zugänglich zu machen.

    Alle Dokumente zu Bildungsfreistellungen und Bildungsurlauben finden Sie hier im Download-Bereich. Bildungsförderung durch staatliche oder Landesmittel finden Sie ebenfalls dort.

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  • ZPP ZERTIFIZIERUNG

    Einige unserer Präventionskonzepte haben wir von der ZPP – Zentrale Prüftstelle Prävention – zertifizieren lassen.

    Jedoch müssen Sie über eine Grundqualifikation nach § 20 SGB V verfügen und die jeweilige Zusatzqualifikation in den entsprechenden Verfahren haben.

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