Bildungsurlaub
Gönn Dir 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr - mit Bildungsurlaub der DAWG!
Für Arbeitnehmende besteht jedes Jahr ein gesetzlicher Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub*
Burnout vorbeugen, Stress abbauen, Resilienz stärken - an den schönsten Orten im In- und Ausland
Für alle Bildungsurlaube der DAWG kannst Du eine Bildungsfreistellung erhalten, viele sind zusätzlich förderfähig.
Fertige Anträge für den Arbeitgeber stehen direkt zum Download zur Verfügung
Auch unsere Ausbildungen sind als Bildungsurlaub anerkannt
Unsere Bildungsurlaube
Wähle zunächst zwischen Bildungsurlauben im Inland oder Ausland oder stöbere in unseren thematisch sortierten Bildungsurlauben, um die für Dich ideale Auszeit zu finden. Alle Angebote sind nicht nur im Rahmen einer Bildungsfreistellung, sondern auch als "normaler" Urlaub buchbar.
Bildungsurlaub im Ausland
Unsere Bildungsurlaub-Angebote im Ausland sind nicht nur förderfähig, sondern bieten unvergessliche Auszeiten für Entspannung, Entschleunigung und persönliche Weiterentwicklung an traumhaften Standorten in Europa, Afrika und Asien.
Zu unseren Bildungsurlauben im Ausland
Bildungsurlaub im Inland
Unsere Bildungsurlaube im Inland finden an einzigartigen Standorten in der Natur statt - von Bayern bis Schleswig Holstein. Das Angebot reicht von Waldbaden und Resilienztraining über Stressprävention durch Kneipp oder Segeln bis hin zu Pilgerreisen und Auszeiten bei bevorstehendem Ruhestand.
Zu unseren Bildungsurlauben im Inland
Bildungsurlaub nach Thema
Im Bereich Bildungsurlaub nach Thema stellen wir die vielfältigen Möglichkeiten für einen entschleunigenden Bildungsurlaub in der Natur vor. Ob Yoga oder Qigong, Entspannung am Meer, Wandern, kreatives Arbeiten, Achtsamkeit, Segeln oder die Interaktion mit Tieren, wir bieten vielfältige Möglichkeiten, Deinen Bildungsurlaub ganz nach Deinen Vorlieben zu gestalten.
Zu unseren Bildungsurlauben nach ThemaZusätzliche Infos, Bildungsfreistellung & Förderung
Für weitere Details und offene Fragen zu unseren Bildungsurlauben bieten wir Dir kostenlose Online-Infoabende. Zudem kannst du dich im Folgenden informieren, welche Zuschüsse du beantragen kannst und welche Bildungsurlaube in deinem Bundesland bereits als solche anerkannt sind.
Kostenlose Infoabende
In 60-90 Minuten erfährst Du alles über unsere einzelnen Ausbildungen und Aufbaumodule - sämtliche noch offene Fragen beantworten wir direkt im Live-Chat.
Zu unseren Infoabenden
Bildungsfreistellung
In unserer PDF-Datei kannst Du nachlesen, welche Bildungsurlaube in den jeweiligen Bundesländern bereits anerkannt sind. Einfach hier herunterladen.
Zum PDF-Download
Förderung
Wir sind mit dem Gütesiegel des Gütessiegelsverbunds für Aus- & Weiterbildungen zertifiziert. Daher kannst du für viele unserer Bildungsurlaube Zuschüsse über diverse Förderstellen beantragen.
Zu den Förderungen
Bildungsurlaub-Katalog
Unser Katalog bietet dir eine Übersicht über all unsere Bildungsurlaube im In- & Ausland. Einfach Katalog als PDF herunterladen und deinen nächsten Bildungsurlaub entdecken!
Zum Katalog-Downoad (PDF)Allgemeine Infos zum Thema "Bildungsurlaub"
Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung ist eine fantastische Möglichkeit der persönlichen Weiterbildung. Das Leben besteht aus Veränderung. Der ständige Wandel bringt neue Methoden mit sich, alles wird schneller und der Berufsalltag hat einen fest im Griff. Regeneration und ein bewusster Umgang mit Stress sind wichtiger denn je, um - mental und physisch - gesund zu bleiben. Auch der Bereich der Naturgesundheit entwickelt sich weiter und bringt neue Entspannungs- und Therapieformen mit sich - auch hier darf man sich weiterbilden und neue Kenntnisse erlangen.
Deine Möglichkeiten, Bildungsurlaub zu beantragen
Damit eine solche Weiterbildung auch während der Arbeitszeit möglich ist, gibt es in fast allen Bundesländern die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen. Dabei handelt es sich um eine bezahlte (Bildungs-) Freistellung von der Arbeit, die die Teilnahme an anerkannten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglichen soll. In jedem Bundesland gibt es dazu unterschiedliche Möglichkeiten.
Außer in Sachsen und Bayern gibt es in allen Bundesländern durch das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung. Wichtig dabei ist, dass diese Aus- und Fortbildungen vom jeweiligen Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt sind. Dabei gilt das Bundesland als Referenzpunkt, in dem sich der Arbeitsplatz befindet. In Ausnahmefällen kann auch die Anerkennung durch ein anderes Bundesland erfolgen. Informiere Dich dazu am besten bei der zuständigen Behörde Deines Bundeslandes, wo genau geprüft wird, welcher Anspruch im Rahmen des Bildungsurlaubsgesetzes gilt.
Beitrag der SWR Landesschau RLP über Bildungsurlaub und unseren Bildungsurlaub "Ruhestand in Sicht"
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Alle interessierten Arbeitnehmer*innen (außer in Sachsen und Bayern) können Bildungsurlaub in Anspruch nehmen, sofern das Arbeitsverhältnis seit mindestens 6 Monaten besteht. Es ist kein Nachweis zu erbringen, dass Du Bildungsurlaub aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen unbedingt benötigst.
Einzig bei Beamt*innen, Auszubildenden, Zivildienstleistenden, Soldat*innen und Richter*innen können je nach Bundesland gewisse Einschränkungen bestehen.
Hast Du keinen Anspruch auf Bildungsfreistellung, gibt es darüber hinaus verschiedene Fördermöglichkeiten, die für Aus- und Weiterbildungen sowie Bildungsurlaub beantragt werden können.
Bildungsurlaub für Ehrenamtliche
Bildungsurlaub für Ehrenamtliche ermöglicht es Arbeitnehmern in Deutschland, sich für Schulungen und Qualifizierungen rund um ein ehrenamtliches Engagement bezahlt oder unbezahlt von der Arbeit freistellen zu lassen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub (oder Bildungszeit) ist Sache der Bundesländer (außer in Bayern). Ob und in welchem Umfang Ehrenamtsschulungen dazugehören, hängt vom jeweiligen Landesgesetz ab.
- Jugendarbeit (z. B. Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen):
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- Viele Länder (wie Rheinland-Pfalz mit bis zu 12 Tagen oder Baden-Württemberg mit bis zu 10 Tagen) gewähren Sonderurlaub für ehrenamtliche Jugendleiter (Juleica-Inhaber).
- Die Freistellung ist oft unbezahlt, wird aber in manchen Ländern (z. B. RLP durch einen Landesausgleich bis zu 70 € pro Tag) bezuschusst.
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- Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (bundesweit / Ländersache):
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- Hier besteht bei Einsätzen und gesetzlich anerkannten Lehrgängen ein unmittelbarer Freistellungs- und meist ein Lohnfortzahlungsanspruch (in Bayern z. B. geregelt über das Feuerwehr- und Hilfsgesetz mit Verdienstausfallerstattung).
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- Politisches und gesellschaftliches Ehrenamt:
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- Für Mandatsträger (z. B. Gemeinderäte) oder ehrenamtliche Richter (Schöffen) gibt es ebenfalls gesetzliche Freistellungspflichten des Arbeitgebers.
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14 Bundesländer: Bieten Arbeitnehmern einen Anspruch auf 5 Tage bezahlten Bildungsurlaub pro Jahr (bzw. 10 Tage in 2 Jahren in Berlin, Bremen, Hamburg, etc.). Dieser kann – sofern die Kursinhalte als politische oder Weiterbildung anerkannt sind – auch für ehrenamtliche Qualifikationen eingesetzt werden.
Bayern & Sachsen: Besitzen kein Bildungsfreistellungsgesetz; hier ist Freistellung für Weiterbildung oder Ehrenamt (außer Rettungsdienst/Feuerwehr) freiwillige Absprache mit dem Arbeitgeber.
Solltest Du noch offene Fragen haben, nimm gerne Kontakt mit uns auf.













