Bildungsförderung

Fördermittel und staatliche Finanzierung

Qualität ist uns wichtig! Deshalb haben wir uns von externer Stelle prüfen lassen und sind mit dem Gütesiegel des Gütessiegelsverbunds für Aus- und Weiterbildungen zertifiziert. Davon können Sie profitieren und eine Bildungsförderung in Form von Zuschüssen über verschiedene Förderstellen beantragen.

Staatliche Fördermittel

Achtung! Aktuell werden auf Bundesebene keine Bildungsprämien-Gutscheine mehr ausgestellt. Alle bereits ausgestellten Bildungsprämien-Gutscheine nehmen wir natürlich gerne an.Logo Bildungsprämie

 

 

 

 

 

Was ist die Bildungsprämie?

Die Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfond gefördert. Dabei können Sie bis zu 50% der Seminargebühr (maximal 500 EUR) vom Staat erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen als geringfügig Beschäftigte/r nicht 20.000 Euro/40.000 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung) überschreitet.

Deutschlandweit | www.bildungspraemie.info
Wir nehmen für unsere Aus- und Weiterbildungen Prämiengutscheine an. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Näheres darüber, ob Sie eine Förderung erhalten können Sie direkt auf der Internetseite www.bildungspraemie.info erfahren.

 

Aktivierungs- und Bildungsgutscheine

APV Zertifikat Logo

Mit der Zertifizierung nach AZAV erbringen wir einen neutralen Nachweis, dass unsere Bildungsangebote und Weiterbildungsmaßnahmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Damit können wir entsprechend unserer Zulassungsbereiche Aktivierungs- und Bildungsgutscheine jeglicher Art einlösen und sind bei Arbeitsämtern und Agenturen gelistet. Es können somit auch Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine nach Genehmigung des Sachbearbeiters von uns direkt abgerechnet werden:

  • Kursleiter*in für Waldbaden Klassik & Kleingruppe: AZAV FbW10234-1621
  • Kursleiter*in für Waldbaden für Kinder & Jugendl.: AZAV FbW10234-1620
  • Natur-Resilienz-Trainer*in®: AZAV FbW10234-1619
  • Natur-Mental-Trainer*in: AZAV FbW10234-1681

 

Agentur für Arbeit Maßnahme für Modulare Qualifikation

 

 

 

 

Für welche Personen ist dies noch interessant?
Förderberechtigt sind auch von Arbeitslosigkeit Betroffene oder arbeitssuchend gemeldete Personen. Zudem werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützt, die eine Weiterbildung zur Anpassung ihrer beruflichen Kenntnisse benötigen oder denen in absehbarer Zukunft Arbeitslosigkeit droht. Ob diese Kriterien erfüllt sind, muss individuell in einem Gespräch mit einer zuständigen Beraterin oder einem Berater der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erörtert werden.

Fördermittel auf Länderebene

Baden-Württemberg | ESF-Plus-Programm 2021-2027

Dem Land Baden-Württemberg stehen von 2021 bis 2027 rund 218 Mio. Euro für ESF-Plus-Interventionen zur Verfügung.

D.h. wir haben eine wundervolle Nachricht für alle, die in Baden-Württemberg leben oder arbeiten: Die L-Bank ermöglicht Ihnen durch das ESF-Plus-Programm eine Förderung von Weiterbildungen bei der Deutschen Akademie für Waldbaden und Gesundheit!

Und so funktioniert‘s: Sie melden sich für eine Aus-/Weiterbildung bei uns an, übermitteln uns einen Nachweis über Ihr Geburtsdatum und wir prüfen anhand von einem Datenblatt ein paar Kriterien zu Höhe und Art der Förderung. Der Zuschuss beträgt aktuell min. 30 % der Teilnahmegebühr - und hiervon abweichend: 70 % der Teilnahmegebühr für Teilnehmende, die mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben, sowie 70 % der Teilnahmegebühr für Teilnehmende ohne Berufsabschluss. Nach der Anmeldung stellen wir Ihnen eine entsprechend aufgeteilte Rechnung und reichen nach Beendigung Ihrer Ausbildung den Nachweis über Ihre Teilnahme (vollständige Anwesenheit) bei der L-Bank ein.

Mehr Informationen zum Förder-Programm gibt es hier: https://www.esf- bw.de/esf/esfplus/allgemein

 

Formulare zur Fördermittelbeantragung:

Bayern | ESF-Plus Programm in Bayern

Im Rahmen des ESF-Plus Förderprogramms können Zuschüsse, die bis zu 40% der Kosten betragen, übernommen werden.
Mehr Informationen: https://www.esf.bayern.de/
https://www.bildungspraemie.info/de/bayern.php

Brandenburg | Weiterbildungsrichtlinie 2020

Förderprogramm des Landes Brandenburg, indem Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden können.
Mehr Informationen: https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/weiterbildungsrichtlinie-2020/ 

Bremen | Bremer Weiterbildungsscheck

Der Bremer Weiterbildungsscheck ist ein Gutschein zur Ermäßigung von Kursgebühren des Landes Bremen. Aktuell keine Ausstellung von Gutscheinen, eine Anschlussförderung ist in Planung.
Mehr Informationen: https://www.bremen.de/wirtschaft/weiterbildungsberatung/der-bremer-weiterbildungsscheck

Hamburg | Hamburger Weiterbildungsbonus

Der Hamburger Weiterbildungsbonus ist ein gefördertes Projekt zur Qualifizierung von Beschäftigten, Selbstständigen und für die Kreativwirtschaft. Förderungen sind bis zu 50% möglich.
Mehr Informationen: https://www.weiterbildungsbonus.net/

Hessen | Qualifizierungsscheck /ESF+ Programm in Hessen

Im Rahmen dieses Förderprogramms können Zuschüsse, die bis zu 50% der Kosten (max. 4000 Euro) decken, erstattet werden. Bildungsgutschein der Arbeitsagentur, Weiterbildungsstipendium, Aufstiegsprämie.
Mehr Informationen: https://www.esf-hessen.de/esf-hessen/der-esf-plus-in-hessen
https://www.bildungsportal-hessen.de/g11751
https://www.bildungsportal-hessen.de/g11501

Mecklenburg-Vorpommern | Bildungsscheck

Meister-Extra Förderung ist für alle Meister aus Handwerk und Industrie konzipiert. Ein Antrag muss bis spätestens 12 Monate nach bestandener Meisterprüfung bei der Industrie- und Handelskammer gestellt werden. Die Höhe der Förderung beträgt 2000 Euro.
Mehr Informationen: Meister-Extra – Regierungsportal M-V (regierung-mv.de)

Nordrhein-Westfalen | Bildungsscheck NRW

Mit dem Bildungsscheck NRW werden Ihre Ausgaben für die berufliche Weiterbildung zu 50% (maximal bis zu 2.000 € pro Bildungsscheck) bezuschusst. (die Ausgabe von individuellen Bildungsschecks für Beschäftigte endet zum 30. Juni 2024.)
Mehr Informationen: www.weiterbildungsberatung.nrw.de
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck/individueller-bildungsscheck

Rheinland-Pfalz | Qualischeck RLP

Auch den QualiScheck des Landes Rheinland Pfalz nehmen wir entgegen. Auch für diese Fördermittel finden Sie direkt bei den Ländern weitere Infos zum Vorgehen.
Mehr Informationen: www.qualischeck.rlp.de

Saarland | Saarländischer Aufstiegsbonus

Mit dem saarländischen Aufstiegsbonus (Meisterbonus) wird eine finanzielle Anerkennung (i.H.v. 1000 Euro) für bestandene Meister- und Fortbildungsprüfungen gewährt.
Mehr Informationen: https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/weiterbildung/foerderung/foerderungpersoenlicherweiterbildung/aufstiegshilfen/saarlaufstiegsbonus/saarlaufstiegsbonus_node.html

Sachsen | ReactEU

Das berufliche Weiterbildungsprogramm in Sachsen für eine individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Förderungen bis zu 80% sind möglich.
Mehr Informationen: https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-ihre-mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/individuell-berufsbezogene-weiterbildung.jsp

Sachsen-Anhalt | Weiterbildung Direkt

Ein Programm ebenfalls für die individuelle berufliche Weiterbildung für Arbeitnehmer mit einer Fördermöglichkeit bis zu 90%.
Mehr Informationen: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/weiterbildung-direkt

Schleswig-Holstein | Weiterbildungsbonus Pro

Mit dem Landesprogramm Arbeit Aktion E2 sind Förderungen für Seminare der beruflichen Weiterbildung für Erwerbstätige möglich – bis zu 90% der zuwendungsfähigen Kosten.
Mehr Informationen: https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-arbeit-aktion-e2-weiterbildungsbonus-pro/

Thüringen | Weiterbildungsscheck

Hier werden individuelle Weiterbildungen gefördert, die im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen. Bis zu 1000,-€ können hier gefördert werden.
Mehr Informationen: https://www.esf-thueringen.de/
https://www.gfaw-thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/weiterbildungsrichtlinie-2-3-weiterbildungsscheck

Förderungsmöglichkeiten für Selbstständige und Existenzgründer

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

Zuschüsse für Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe; zwischen 50 und 80 % des Tagewerksatzes, maximal 6 Beratertage à 400 bis 720 € pro Beratertag.

Bürgergeld bei Einstieg in die Selbstständigkeit

Wer dieses erhält (ehemals ALG II) kann durch das Einstiegsgeld von der Agentur für Arbeit beim Start in die Selbstständigkeit ebenfalls gefördert werden
Mehr Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/arbeit-finden/existenzgruendung

Startgeld

Hier kann eine gute Existenzgründung oder -festigung im Neben- oder Vollerwerb bis zu 5 Jahre nach Gründung finanziert und gefördert werden; maximal sind dabei bis zu 125.000 € Kredit möglich.
Mehr Informationen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gr%C3%BCnden-Nachfolgen/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Gr%C3%BCnderkredit-Startgeld-(067)/

Gründer-Zuschuss:

Die Agentur für Arbeit kann beim Start in die Selbstständigkeit in bestimmten Fällen mit einem Gründungszuschuss helfen.
Mehr Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/existenzgruendung-gruendungszuschuss

Mikrokreditfonds Deutschland

Diese gewähren unter bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen bei der Existenzgündung oder -festigung von Kleinunternehmen Mikrokredite; je nach Ausgangslage kann der Erstkredit dabei 1.000,- €, 5.000,- € oder auch 10.000,- € betragen.
Mehr Informationen: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Mittelstand/gruendungsfinanzierung-mikrokreditfonds.html

Sonstiges

Weitere Interessante und Unterstützende Stellen finden Sie im Netz unter: https://www.deutschland-startet.de
Hier erhalten Gründer*innen umfassende Informationen zu allen Themen der Selbstständigkeit und über weitere Fördermittel in den jeweiligen Bundesländern: https://www.fuer-gruender.de/kapital/foerdermittel/zuschuss/gruendungszuschuss/

Förderung durch Rehabilitation

Teilnehmer die an Reha-Maßnahmen teilnehmen können von der LVA, Berufsgenossenschaft oder der Deutschen Rentenversicherung - BUND gefördert werden.
https://www.dut.de/beratung-foerdermoeglichkeiten-weiterbildung-reha-rehabilitation/
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Berufliche-Reha/berufliche-reha.html

Ehrenamts-Rabatt

Der Ehrenamts-Rabatt gewähren wir als Dank und Anerkennung sowie Wertschätzung für Menschen, die sich in überdurchschnittlichem Maße freiwillig und unentgeltlich für die Gesellschaft engagieren. Bitte senden Sie uns hierzu eine Bescheinigung zur ihrer Anmeldung mit, wir reduzieren dann die Rechnung um 15 Prozent. Bitte beachten Sie das dieser Rabatt mit keinem anderen oder weiteren Ermäßigungen kombiniert werden kann.

Unsere Adresse: info@waldbaden-akademie.com

Bundeswehr Förderung

Bei mindestens zwölf Jahren bei der Bundeswehr gibt es eine Förderungsdauer von bis zu 60 Monaten und Leistungen in Höhe von maximal 21.000 Euro. Schon während der Dienstzeit können sich Berufsoffiziere und Zeitsoldaten über berufliche Fortbildungen auf ihre zivile Karriere vorbereiten.
https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/der-berufsfoerderungsdienst-der-bundeswehr-bfd/beratung-und-foerderung-berufsfoerderungsdienst-der-bundeswehr

Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz wurde von der Bundesregierung ins Leben gerufen, um Unternehmen und Mitarbeitern mehr Chancen zu geben, ihre Fähigkeiten durch eine berufliche Weiterbildung zu verbessern. Ziel des Gesetzes ist es, dass Beschäftigte die Möglichkeit haben, vollkommen unabhängig von Alter, Unternehmensgröße oder Vorbildung ihre Kompetenzen durch eine Fortbildung zu erweitern.

Mit Hilfe des Qualifizierungschancengesetzes sollen Fortbildungen somit stärker gefördert werden. Alle Details dazu finden Sie hier: https://www.fortbildung.net/ratgeber/weiterbildungsfoerderung/qualifizierungschancengesetz

Hinweis!!!
Bitte beachten Sie auch das wir keine Gewähr geben können, dass die oben genannten Fördermittel angenommen werden können. Dies ist immer vorausgesetzt der Änderungen die es bei der jeweiligen Vergabe der Länder gibt, hier kann es auch sein, dass diese von uns nicht angenommen werden können. Fragen Sie immer aktuell daher bei der Förderstelle direkt nach.

Gerne informieren Sie sich über Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub oder eine Förderung Ihrer beruflichen und persönlichen Aus- und Weiterbildung.

Weitere Infos

Finanzamt: Die Aufwendungen für den Besuch von Aus-/Fort-/Weiterbildungen und Seminaren, die der beruflichen Fortbildung dienen, können als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben steuermindernd abgesetzt werden. Dazu gehören Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Lehrmittel und Fahrtkosten. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem persönlichen Steuerberater oder dem zuständigen örtlichen Finanzamt.

Arbeitgeber: Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er Ihre Fortbildung unterstützt, wenn Sie diese beruflich nutzen können und sprechen Sie auch die Möglichkeit von Bildungsurlaub an.

 

Kontakt

Sie haben Rückfragen oder wünschen weitere Auskünfte zu den Themen rund um Bildungsförderung? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne!

„Es gibt keine Linien in der Natur, nur Farbbereiche, die sich gegeneinander stellen“

Edouard Manet