Bildungsurlaub als Möglichkeit der Weiterbildung – ständer Wandel, neue Methoden und im Naturbereich neue Entspannungs- und Therapieformen und Möglichkeiten strömen auf den Markt. Da ist es unerlässlich sich stetig weiterzubilden und neue Kenntnisse zu erlangen.
Damit eine solche Weiterbildung auch während der Arbeitszeit möglich ist, gibt es in vielen Bundesländern die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen. Dabei handelt es sich um eine bezahlte (Bildungs) Freistellung von der Arbeit, die die Teilnahme an anerkannten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglichen soll. In jedem Bundesland gibt es dazu unterschiedliche Möglichkeiten.
Außer in Sachsen und Bayern gibt es in allen Bundesländern durch das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub. Wichtig dabei ist, dass diese Aus- und Fortbildungen vom jeweiligen Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt sind. Dabei gilt das Bundesland als Referenzpunkt, in dem sich der Arbeitsplatz befindet. In Ausnahmefällen kann auch die Anerkennung durch ein anderes Bundesland erfolgen. Informieren Sie sich dazu am besten bei der zuständigen Behörde Ihres Bundeslandes, wo genau geprüft wird, welcher Anspruch im Rahmen des Bildungsurlaubsgesetzes gilt.
Haben Sie kein Anspruch auf Bildungsurlaub, gibt es darüber hinaus verschiedene Fördermöglichkeiten, die bei der Aus- und Weiterbildung beantragt werden können.